VAT-Pflicht für digitale Dienstleister: Was Unternehmen ab Juli 2026 in der Republik Kongo beachten müssen
Seit Juli 2026 gilt in der Republik Kongo eine VAT-Registrierungspflicht für nicht ansässige digitale Dienstleister, die keine Umsatzschwelle kennt und sowohl B2B- als auch B2C-Transaktionen umfasst. Die Compliance-Verantwortung für Marktplatzbetreiber ist besonders streng.