Frankreichs verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung: Nicht-wählbare Plattformzuordnung
Frankreichs verpflichtendes B2B-E-Rechnungsstellungsregime tritt am 1. September 2026 in Kraft, wobei Unternehmen ihre zugelassene E-Rechnungsplattform nicht frei wählen dürfen. Stattdessen wird die Plattformzuordnung von der Regulierungsbehörde vorgenommen, was erhebliche Auswirkungen auf die Compliance-Planung hat.
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