Frankreichs E-Invoicing-Reform: Toleranzrahmen und Umsetzungspflichten
Die französische E-Invoicing-Reform etabliert ab dem 1. September 2026 verbindliche elektronische Rechnungstellung im B2B-Bereich. Der Toleranzrahmen der DGFiP bietet Unternehmen begrenzte Spielräume für Compliance-Probleme, erfordert aber nachweisbare Bemühungen. Großunternehmen und mittlere Betriebe müssen handeln; Kleinere folgen 2027.